Vorsicht vor den Nachbarn beim Wohnungsverkauf
Gegen den Willen der Nachbarn läuft gar nichts. Was schon für das alltägliche Zusammenleben in einer Wohnungseigentümergemeinschaft gilt, kann auch dann noch zutreffend sein, wenn Sie wieder ausziehen und Ihre Wohnung verkaufen wollen. Der § 12 Wohnungseigentumsgesetz sichert der Eigentümergemeinschaft in vielen Fällen ein Mitspracherecht, wenn eine Wohnung veräußert werden soll.
Woche für Woche durchforsten Sie verzweifelt die Immobilienangebote in sämtlichen Zeitungen und Suchportalen. Doch der Markt ist wie leergefegt. Was können Sie tun, um trotzdem eine geeignete Immobilie zu finden? Erteilen Sie einem lokalen Qualitätsmakler einen Suchauftrag! Als vorgemerkter Kunde erfahren Sie exklusiv von Immobilien, bevor der Makler diese in den Portalen anbietet.
„Bei der aktuellen Marktlage verkauft sich mein Häuschen doch in kurzer Zeit fast wie von selbst“, dachte Josef M. Nachdem er seine Immobilie in einem Online-Portal inseriert hatte, kamen innerhalb kürzester Zeit Anfragen von Interessenten im mittleren zweistelligen Bereich. Alle fragten nach Besichtigungsterminen. Welche Anfragen waren wirklich seriös? Mit wem und wann sollte er Besichtigungen vereinbaren?
Eigentümer, die ihre Immobilie demnächst verkaufen wollen, haben oft keine Lust, davor noch Zeit und Geld in Reparaturen oder Renovierungsarbeiten zu investieren. Das ist verständlich – sie ziehen ja eh bald aus und profitieren nicht mehr vom verbesserten Wohnkomfort. Im Hinblick auf den Verkaufserlös können sich bestimmte Sanierungsmaßnahmen vor dem Verkauf allerdings sehr wohl bezahlt machen. Genauer gesagt: Eine Renovierung lohnt sich immer dann, wenn die Kosten dafür unter der zu erwartenden Wertsteigerung liegen.
In Ihrem Leben ist eine Veränderungssituation eingetreten – Sie lassen sich scheiden, die Kinder sind ausgezogen oder der neue Job ist woanders. Und Sie besitzen eine Immobilie, die nun verkauft werden muss…
Gegen den Willen der Nachbarn läuft gar nichts. Was schon für das alltägliche Zusammenleben in einer Wohnungseigentümergemeinschaft gilt, kann auch dann noch zutreffend sein, wenn Sie wieder ausziehen und Ihre Wohnung verkaufen wollen…
Der Angebotspreis einer Immobilie ist nicht gleich der Verkaufspreis. Dieser Aspekt wird beim Immobilienverkauf oftmals unterschätzt. Der tatsächlich erzielte Preis kann höher oder niedriger sein als der Angebotspreis. Das liegt am Verhandlungsgeschick des Verkäufers. Warum Sie lieber auf einen Profi setzen sollte, zeigen 3 typische Situationen, die immer wieder gemeistert werden müssen.
Prognosen zur zukünftigen Entwicklung des Immobilienmarktes haben eines gemeinsam – sie beruhen auf Annahmen, die entweder eintreten können oder auch nicht. Insofern gleichen sie einem Blick durch die Glaskugel. Analysten der Deutschen Bank haben nun für das Jahr 2024 vorhergesagt, dass der seit über zehn Jahren anhaltende Immobilienboom in Deutschland zum Stillstand kommen werde. Müssen Immobilieneigentümer sich nun auf Wertverluste einstellen?