Bei Immobilien besser auf Experten vertrauen
Ob bei Verkauf, Kauf, Vermietung oder Immobilienbewertung, Makler und Experten stehen als erfahrene Berater zur Seite. Erfahren Sie hier, welche Vorteile sich durch das Bieterverfahren ergeben und welches Immobiliengutachten für Ihre Situation geeignet ist.
Vorsicht vor den Nachbarn beim Wohnungsverkauf
Gegen den Willen der Nachbarn läuft gar nichts. Was schon für das alltägliche Zusammenleben in einer Wohnungseigentümergemeinschaft gilt, kann auch dann noch zutreffend sein, wenn Sie wieder ausziehen und Ihre Wohnung verkaufen wollen. Der § 12 Wohnungseigentumsgesetz sichert der Eigentümergemeinschaft in vielen Fällen ein Mitspracherecht, wenn eine Wohnung veräußert werden soll.
Die Ehe ist nicht immer von Dauer. Haben Paare sich für eine Scheidung entschieden, muss nicht unbedingt bis nach dem Trennungsjahr gewartet werden, bis ein gemeinsames Haus oder Eigentumswohnung verkauft werden kann. Aber was ist bei einem Verkauf während des Trennungsjahres zu beachten? Und was bringt es den Eigentümern?
Das Trennungsjahr ist für Paare, die sich scheiden lassen wollen, von großer Bedeutung. Denn dieses Jahr ist die Voraussetzung, um die Scheidung überhaupt vollziehen zu können. Erst dann wird die eheliche Gemeinschaft aufgelöst. Eine gemeinsame Immobilie kann dennoch bereits während des Trennungsjahres verkauft werden, wenn keiner der beiden Ehepartner im Haus bleiben möchte. Das geht aber nur, wenn sich beide Ehepartner wirklich sicher sind, dass es sie nicht wieder zusammenkommen werden.
Während des Trennungsjahres muss es eine getrennte Haushaltsführung geben. Das ist aber nicht immer finanziell machbar. Zudem kann keiner der beiden Ehepartner verlangen, dass der Andere auszieht.
Woche für Woche durchforsten Sie verzweifelt die Immobilienangebote in sämtlichen Zeitungen und Suchportalen. Doch der Markt ist wie leergefegt. Was können Sie tun, um trotzdem eine geeignete Immobilie zu finden? Erteilen Sie einem lokalen Qualitätsmakler einen Suchauftrag! Als vorgemerkter Kunde erfahren Sie exklusiv von Immobilien, bevor der Makler diese in den Portalen anbietet.
Vielleicht haben Sie eine Immobilie geerbt, vielleicht besitzen Sie sie schon Ihr halbes Leben, doch ein beruflicher Wechsel oder andere Veränderungen im Leben zwingen Sie nun zum Verkauf. In beiden Fällen können Sie zunächst schlicht und einfach nicht wissen, wieviel die Immobilie wert ist. Dieses Wissen ist aber das Erste, was Sie brauchen, um ohne Verzögerungen und zu einem optimalen Preis verkaufen zu können.
In einem Haushalt leben immer seltener mehr als drei Personen. Die klassische Familienkonstellation bestehend aus Vater-Mutter-Kind weicht vermehrt Single- und Zweipersonenhaushalten. Dieser Trend ist seit längerem zu beobachten und hat bedeutende Auswirkungen für den Wohnungsmarkt. Denn auf der einen Seite gibt es immer kleinere Haushalte und auf der anderen nimmt die Gesamtanzahl der Haushalte immer weiter zu. Wie sinnvoll ist es aktuell für Eigentümer und Vermieter eine Grundrissveränderung von Mehrraumwohnungen vorzunehmen?
„Bei der aktuellen Marktlage verkauft sich mein Häuschen doch in kurzer Zeit fast wie von selbst“, dachte Josef M. Nachdem er seine Immobilie in einem Online-Portal inseriert hatte, kamen innerhalb kürzester Zeit Anfragen von Interessenten im mittleren zweistelligen Bereich. Alle fragten nach Besichtigungsterminen. Welche Anfragen waren wirklich seriös? Mit wem und wann sollte er Besichtigungen vereinbaren?
Eigentümer, die ihre Immobilie demnächst verkaufen wollen, haben oft keine Lust, davor noch Zeit und Geld in Reparaturen oder Renovierungsarbeiten zu investieren. Das ist verständlich – sie ziehen ja eh bald aus und profitieren nicht mehr vom verbesserten Wohnkomfort. Im Hinblick auf den Verkaufserlös können sich bestimmte Sanierungsmaßnahmen vor dem Verkauf allerdings sehr wohl bezahlt machen. Genauer gesagt: Eine Renovierung lohnt sich immer dann, wenn die Kosten dafür unter der zu erwartenden Wertsteigerung liegen.
Sie haben vor längerer Zeit eine Eigentumswohnung als Anlageimmobilie erworben. Dort wohnen seit Jahren zuverlässige Mieter, zu denen Sie ein gutes Verhältnis aufgebaut haben. Jetzt aber braucht Ihre Tochter dringend eine Wohnung. Sie hat einige Zeit im Ausland studiert, nun kehrt sie zurück und will eine Familie gründen. Da scheint auf den ersten Blick nichts näher zu liegen, als den Mietern zu kündigen und Eigenbedarf anzumelden. Aber nicht in jedem Fall muss das die beste Lösung sein.
Was erbt eigentlich das Kind meiner Partnerin und was meine Tochter aus erster Ehe? Auch Patchworkfamilien machen sich häufig zu wenig Gedanken über das Erbe. Dabei kann es gerade in diesem Lebensmodell schnell zu Ungerechtigkeiten kommen. Experten raten deshalb zu einem Testament.