Bei Immobilien besser auf Experten vertrauen
Ob bei Verkauf, Kauf, Vermietung oder Immobilienbewertung, Makler und Experten stehen als erfahrene Berater zur Seite. Erfahren Sie hier, welche Vorteile sich durch das Bieterverfahren ergeben und welches Immobiliengutachten für Ihre Situation geeignet ist.
Der Verkauf einer Immobilie kann keinesfalls mit dem Verkauf eines Gebrauchtwagens oder eines Möbelstücks verglichen werden. Wer darüber nachdenkt, seine Immobilie zu verkaufen, ist an der Seite von kompetenten Fachmaklern gut aufgehoben. Denn der Experte macht den Immobilienverkauf nicht nur einfacher und kümmert sich um die Verträge, sodass alles seine Richtigkeit hat, sondern er kann auch vor bösen Überraschungen bewahren. Aber auch bei Kauf, Vermietung oder der Immobilienbewertung lohnt es sich, auf die Expertise von Maklern und Experten zu vertrauen.
Das EXCELLENCE Maklerhaus: Experten rund um Immobilien
Das Kompetenzteam von EXCELLENCE Maklerhaus besteht aus zertifizierten Immobilienmaklern, Fachmaklern und geprüften Immobilienbewertern für Wohnimmobilien, Immo-Barrierefrei-Experten sowie Sachverständigen für bebaute und unbebaute Grundstücke. Von Anfang an ist es ihnen wichtig, ein partnerschaftliches und vertrauensvolles Verhältnis zu ihren Kunden aufzubauen. Dabei stehen als erfahrene Berater in der Immobilienvermittlung und bei allen wichtigen Schritten im Vermarktungs- und Verkaufsprozess zur Seite.
Immobilienverkauf mit Auktionshammer
Grundsätzlich steht es jedem Haus- und Wohnungsbesitzer frei, wie er seine Immobilie verkaufen möchte. Doch immer häufiger werden Immobilien über das sogenannte Bieterverfahren an dem Meistbietenden verkauft. Online-Bieterverfahren schaffen die Möglichkeit über die Webseite den Marktpreis einer Immobilie zu ermitteln. Besonders in Ballungsgebieten ist das Angebot an Immobilien knapp, wodurch der beurkundete Kaufpreis oft über dem definierten Angebotspreis liegt. Daher sind Kaufinteressenten in vielen Fällen bereit, einen individuell motivierten Kaufpreis zu bezahlen.
Beim Bieterverfahren können Interessenten ihr Gebot für eine Immobilie über die Webseite abgeben – so gestaltet sich die Abgabe eines Kaufangebots für alle Kaufinteressenten einheitlich und fair. Dem Immobilieneigentümer werden alle vorhandenen Kaufangebote transparent zur Verfügung gestellt. Ein verbindlicher Vertrag entsteht durch das Kaufangebot noch nicht, da Grundstücksgeschäfte der Beurkundungspflicht beim Notar unterliegen und der Eigentümer letztendlich selber entscheidet, welcher Kaufinteressent die angebotene Immobilie erhält.
Offenes oder geschlossenes Bieterverfahren?
Die Basis des Online-Bieterverfahrens bildet das „Geschlossene Online-Bieterverfahren“: Hierbei können Interessenten im Login-Bereich der Webseite ein Kaufangebot bis zum Tag X und Uhrzeit Y abgeben. Sie sehen dabei nicht, was andere Kaufinteressenten geboten haben. Das Verfahren endet mit Zeitablauf. Beim „Offenen Online-Bieterverfahren“ hingegen, sehen alle Kunden alle Schritte. Nach jedem Gebot haben alle anderen Bieter für die Dauer eines bestimmten Intervalls die Möglichkeit selber ein höheres Gebot abzugeben. Das Verfahren endet entweder mit Erreichen der festgelegten Uhrzeit oder nach Ablauf des Intervalls nach dem letzten Gebot.
Transparente und unabhängige Immobiliengutachten
Vor dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie sollten jedoch Fakten die Grundlage für eine Entscheidung bilden, deswegen ist es unabdingbar zu wissen, wie sich der Marktwert einer Immobilie zusammensetzt und welche Vor- und Nachteile es zu beachten gilt. Ob es um eine unabhängige Begutachtung für die Kauf- oder Verkaufsentscheidung oder einen anderen Grund für ein Immobiliengutachten geht, die zertifizierten Immobiliensachverständigen der Sachverständigen Kanzlei24 sorgen für ein eindeutiges Ergebnis, das Klarheit schafft und vor Unsicherheiten schützt. Dabei kann es zahlreiche Anlässe für eine Immobilienbewertung geben: Unterschieden wird zwischen einem einfachen Gutachten, welches für einen Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder eines Grunstücks in den Regionen Günzburg, Augsburg, Ulm, Neu-Ulm oder dem Alb-Donau-Kreis benötigt wird, und einem Verkehrswertgutachten, welches bei juristischen Auseinandersetzungen Bestand hat.